Abschnitt 1 Ausbildung und allgemeine Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
Abschnitt 3 Prüfungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4 Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Eingangsformel
Auf Grund des § 11 des Notfallsanitätergesetzes vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: