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§ 24 Angaben zu den Beteiligten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Urkundenverzeichnis
Abschnitt 3 Verwahrungsverzeichnis
§ 21 Verwahrungsverzeichnis
§ 22 Angaben im Verwahrungsverzeichnis
§ 23 Massenummer und Buchungsnummer
§ 24 Angaben zu den Beteiligten
§ 25 Angaben zu Einnahmen und Ausgaben
§ 26 Angaben zu Wertpapieren und Kostbarkeiten
§ 27 Angaben zu Schecks und Sparbüchern
§ 28 Angaben zu Notaranderkonten
§ 29 Export der Eintragungen
§ 30 Persönliche Bestätigung
Abschnitt 4 Urkundensammlung, Erbvertragssammlung
Abschnitt 5 Elektronische Urkundensammlung, Sondersammlung
Abschnitt 6 Nebenakten
Abschnitt 7 Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste
Abschnitt 8 Generalakte
Abschnitt 9 Sonstige Aufzeichnungen
Abschnitt 10 Aufbewahrungsfristen
Abschnitt 11 Elektronisches Urkundenarchiv und Elektronischer Notariatsaktenspeicher
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Verwahrungsverzeichnis
§ 24 Angaben zu den Beteiligten
Für die zu den Beteiligten einzutragenden Angaben gilt § 12 Absatz 2 und 3 entsprechend.