Abschnitt 7 Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste
Abschnitt 8 Generalakte
Abschnitt 9 Sonstige Aufzeichnungen
Abschnitt 10 Aufbewahrungsfristen
Abschnitt 11 Elektronisches Urkundenarchiv und Elektronischer Notariatsaktenspeicher
§ 22 Angaben im Verwahrungsverzeichnis
Jede Eintragung einer Verwahrungsmasse enthält folgende Angaben:
1.
die Massenummer,
2.
wenn die Verwahrung im Zusammenhang mit einem Geschäft steht, das im Urkundenverzeichnis eingetragen ist, die Urkundenverzeichnisnummer; andernfalls ein sonstiges eindeutiges Zeichen,
3.
die Beteiligten des Verwahrungsverhältnisses (§ 24),
4.
das Datum des Tages, an dem der Notar die Verwahrungsanweisung angenommen hat,