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§ 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (NeuGlV)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Abschnitt Volksentscheid
Erster Unterabschnitt Abstimmungsorgane
§ 1 Abstimmungsleiter
§ 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
§ 3 Bildung der Abstimmungsausschüsse
§ 4 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
§ 5 Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
§ 6 Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
§ 7 Beweglicher Abstimmungsvorstand
§ 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
Zweiter Unterabschnitt Vorbereitung des Volksentscheids
Dritter Unterabschnitt Abstimmungshandlung
Vierter Unterabschnitt Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
Zweiter Abschnitt Volksbegehren
Dritter Abschnitt Volksbefragung
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Erster Abschnitt: Volksentscheid
Erster Unterabschnitt: Abstimmungsorgane
§ 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.