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§ 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz - Digitale Gesetze
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (MV)
Eingangsformel
1. Teil Allgemeine Vorschriften
2. Teil Mitteilungen
3. Teil Unterrichtung des Betroffenen
4. Teil Anwendungsbestimmung und Besondere Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
1. Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 5 Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
Die Flurbereinigungsbehörden haben Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz mitzuteilen.