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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhPrErprV)
Eingangsformel
§ 6 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft und mit Ausnahme von § 6 Absatz 2 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft.