Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über die Erprobung der Durchführung der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen in der Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhPrErprV)
Eingangsformel
§ 6 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 6 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
(1) (weggefallen)
(2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum Ablauf des 31. Juli 2015 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.