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§ 4 Wehrtechnische Fachgebiete - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (MtDBwVVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 4 Wehrtechnische Fachgebiete
§ 5 Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
§ 6 Bewertung im Vorbereitungsdienst
§ 7 Nachteilsausgleich
§ 8 Erholungsurlaub
Teil 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Teil 3 Ausbildung
Teil 4 Laufbahnprüfung
Teil 5 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Wehrtechnische Fachgebiete
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf einem der folgenden wehrtechnischen Fachgebiete:
1.
allgemeiner Maschinenbau,
2.
Kraftfahrwesen,
3.
Luft- und Raumfahrtwesen,
4.
Schiffbau und Schiffsmaschinenbau,
5.
Informationstechnik und Elektronik,
6.
Elektrotechnik und Elektroenergiewesen und
7.
Systembewaffnung und Effektoren.