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§ 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule - Digitale Gesetze
Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MTBG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Teil 2 Vorbehaltene Tätigkeiten
Teil 3 Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Teil 4 Anerkennung von Berufsqualifikationen
Teil 5 Erbringen von Dienstleistungen
Teil 6 Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden
Teil 7 Verordnungsermächtigung
Teil 8 Bußgeldvorschriften
Teil 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Ausbildung und Ausbildungsverhältnis
Abschnitt 3: Ausbildung
§ 22 Aufgaben und Gesamtverantwortung der Schule
Die Schule
1.
wirkt mit dem Träger der praktischen Ausbildung auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zusammen,
2.
trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts mit der praktischen Ausbildung,
3.
erstellt ein schulinternes Curriculum,
4.
prüft, ob der Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung den Anforderungen des schulinternen Curriculums entspricht und
5.
unterstützt die praktische Ausbildung durch eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang.