Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
[object Object] (MsbG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Messstellenbetrieb
Teil 3 Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
Kapitel 1 Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenverarbeitung
Kapitel 2 Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen
Kapitel 3 Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung
Abschnitt 1 Pflichten des Messstellenbetreibers
§ 60 Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung
§ 61 Verbrauchsinformationen für den Anschlussnutzer bei intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
§ 62 Messwertverarbeitung zu Zwecken des Anlagenbetreibers
§ 63 Übermittlung von Stammdaten; Löschung
§ 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten
§ 65 Weitere Datenübermittlung
Abschnitt 2 Zulässiger Datenaustausch: Pflichten der übrigen an der Datenkommunikation Beteiligten
Abschnitt 3 Besondere Fallgruppen
Kapitel 4 Verordnungsermächtigung; Festlegungen der Bundesnetzagentur
Teil 4 Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden
§ 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen
More
Abschnitt 1: Pflichten des Messstellenbetreibers
§ 64 Löschung von übermittelten Netzzustandsdaten
Messstellenbetreiber haben personenbezogene Netzzustandsdaten nach erfolgreicher Übermittlung unverzüglich zu löschen.