Teil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Teil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Teil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus
Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
§ 22 Anwendungsvorrang - Digitale Gesetze
§ 22 Anwendungsvorrang
Liegt das Impfgebiet ganz oder teilweise in einem Sperrbezirk oder einem Beobachtungsgebiet, gelten in dem Sperrbezirk die §§ 9 und 10 und in dem Beobachtungsgebiet die §§ 11 und 12. Die §§ 17 bis 21 finden insoweit keine Anwendung.