Abschnitt 2 Bußgeldvorschriften, Ermächtigungen und Anwendungsvorschriften
§ 94 Entstehung der Mindeststeuer und Besteuerungszeitraum
Die Mindeststeuer (§ 2) für ein Geschäftsjahr entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Geschäftsjahr endet. Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.