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§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften - Digitale Gesetze
Gesetz über Milch, Milcherzeugnisse, Margarineerzeugnisse und ähnliche Erzeugnisse (MilchMargG)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Ermächtigungen, Zulassung von Ausnahmen
Dritter Abschnitt Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
§ 5 Überwachung; Monitoring
§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
§ 7 Befugnisse der Länder
Vierter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Fünfter Abschnitt Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Überwachung, Lebensmittel-Monitoring, Befugnisse der Länder
§ 6 Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.