§ 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren“
(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Metallbauer-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, der Digitalisierung und der Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozessen, ökonomischer Aspekte, ökologischer Aspekte und sozialer Aspekte, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Metallbauer-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- c)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- d)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung ableiten sowie
- e)
Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen sowie gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie zur Kundenpflege entwickeln,
- c)
Informationen über Produkte, Serviceangebote und über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
- d)
Ermitteln und Bewerten von Vertriebswegen, auch informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datenverarbeitung,
- 3.
betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,