§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“
(1) Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. Dabei hat er technische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte sowie soziale Gesichtspunkte, die Digitalisierung und die Vernetzung der Geschäfts- und Arbeitsprozesse sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Metallbauer-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
die Erbringung der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Methoden der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung einzusetzender Herstellungs- und Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Materialien, Geräten, Maschinen sowie Werkzeugen planen,
- b)
mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,
- c)
Handhabungshinweise, Produktinformationen und Herstellerbedingungen für Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Materialien, Bauteile sowie Beschichtungen leistungsbezogen auswerten und erläutern,
- d)
technische Dokumente, insbesondere Bauzeichnungen sowie Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, technische Arbeitspläne, Fertigungsskizzen und Montageanweisungen, auch unter Berücksichtigung haftungsrechtlicher Aspekte, gewährleistungsrechtlicher Aspekte sowie sicherheitsbezogener Aspekte, bewerten sowie Normen und Regelwerke berücksichtigen,
- e)
Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen sowie der Aufmaßerstellung an den Objekten des gewählten Schwerpunkts erläutern und bewerten, Abweichungen von Plänen dokumentieren und Konsequenzen ableiten,
- f)
Metallbauarbeiten konstruieren, insbesondere technische Berechnungen durchführen, zu verwendende Materialien und anzuwendende Herstellungsverfahren beschreiben, auswählen sowie die jeweilige Auswahl begründen sowie Zeichnungen, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, erstellen,
- g)
Bauablaufplanung erstellen und notwendige Abstimmungsprozesse beschreiben,
- h)
Verbindungen und Befestigungen unter Berücksichtigung von Statik, Dynamik, Wärmedämmung, Schallschutz und Feuchtigkeitsschutz sowie Verbindungsmitteln und Befestigungsmitteln planen,