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Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (MessEG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
§ 4 Verordnungsermächtigungen
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
Abschnitt 6 Metrologische Überwachung
Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
Wenn in den nachfolgenden Abschnitten Regelungen für Messgeräte oder Produkte getroffen werden, sind diese in gleicher Weise anzuwenden auf
1.
Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten,
2.
Teilgeräte.