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§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt - Digitale Gesetze
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Teil 3 Verfahren in Markenangelegenheiten
Abschnitt 1 Eintragungsverfahren
Abschnitt 2 Berichtigung, Teilung, Schutzdauer und Verlängerung
Abschnitt 3 Verzicht; Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 56 Zuständigkeiten im Deutschen Patent- und Markenamt
§ 57 Ausschließung und Ablehnung
§ 58 Gutachten
§ 59 Ermittlung des Sachverhalts, rechtliches Gehör
§ 60 Ermittlungen, Anhörungen, Niederschrift
§ 61 Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung
§ 62 Akteneinsicht, Registereinsicht
§ 62a Datenschutz
§ 63 Kosten der Verfahren
§ 64 Erinnerung
§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 65 Rechtsverordnungsermächtigung
§ 65a Verwaltungszusammenarbeit
Abschnitt 5 Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Abschnitt 6 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
Teil 4 Kollektivmarken
Teil 5 Gewährleistungsmarken
Teil 6 Schutz von Marken nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen; Unionsmarken
Teil 7 Geographische Herkunftsangaben
Teil 8 Verfahren in Kennzeichenstreitsachen
Teil 9 Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
Teil 10 Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Verfahren in Markenangelegenheiten
Abschnitt 4: Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
§ 64a Kostenregelungen im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.