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[object Object] (MariMedV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Seediensttauglichkeit
Abschnitt 3 Medizinische Betreuung
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 20 Muster
§ 21 Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
§ 22 Übergangsregelung für Lehrgänge
Anlage 1 (zu § 3 und § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3) Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1) Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 und § 9 Absatz 4) Muster der Zulassungsstempel
Anlage 4 (zu § 16 Absatz 1 Nummer 1 und § 18 Absatz 1) Inhalte der medizinischen Wiederholungslehrgänge
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1 Nummer 4) Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge
§ 20 Muster - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 20 Muster
Für die nach dieser Verordnung vorgesehenen Zeugnisse, Bescheinigungen oder Vordrucke macht die Berufsgenossenschaft die Muster im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt.