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§ 8 Vorbereitung der Vollversammlung - Digitale Gesetze
Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (LwAnpG)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Grundsätze
2. Abschnitt Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel
4. Abschnitt Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel
5. Abschnitt Auflösung einer LPG
6. Abschnitt Ausscheiden aus einer LPG
7. Abschnitt Rechtsverhältnisse an genossenschaftlich genutztem Boden, der im Eigentum Dritter steht
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
2. Abschnitt: Teilung und Zusammenschluß von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
§ 8 Vorbereitung der Vollversammlung
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
1.
der Teilungsplan und seine Anlagen;
2.
die Bilanz der LPG;
3.
der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;
4.
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.