3. Abschnitt Umwandlung von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durch Formwechsel
4. Abschnitt Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel
5. Abschnitt Auflösung einer LPG
6. Abschnitt Ausscheiden aus einer LPG
7. Abschnitt Rechtsverhältnisse an genossenschaftlich genutztem Boden, der im Eigentum Dritter steht
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 20 Wirkungen der Eintragung
Die Eintragung des Zusammenschlusses in das Register hat folgende Wirkungen:
1.
Das Vermögen jeder LPG geht einschließlich der Verbindlichkeiten auf die übernehmende LPG über.
2.
Die übertragende(n) LPG erlöschen (erlischt). Einer besonderen Löschung bedarf es nicht.
3.
Die Mitglieder der LPG werden Mitglieder der übernehmenden LPG. Rechte Dritter an den Mitgliedschaftsrechten der LPG bestehen an den an ihre Stelle tretenden Mitgliedschaftsrechten der übernehmenden LPG weiter.