4. Abschnitt Umwandlung von kooperativen Einrichtungen durch Formwechsel
5. Abschnitt Auflösung einer LPG
6. Abschnitt Ausscheiden aus einer LPG
7. Abschnitt Rechtsverhältnisse an genossenschaftlich genutztem Boden, der im Eigentum Dritter steht
8. Abschnitt Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse
9. Abschnitt Gerichtliches Verfahren in Landwirtschaftssachen
10. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 25 Umwandlungsbeschluß - Digitale Gesetze
§ 25 Umwandlungsbeschluß
(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Mitglieder der LPG (Umwandlungsbeschluß) erforderlich. Der Beschluß kann nur in einer Vollversammlung gefaßt werden.
(2) § 7 Abs. 2 und 3 gilt für den Umwandlungsbeschluß entsprechend.