2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
3. Unterabschnitt Haftung für militärische Luftfahrzeuge
4. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
5. Unterabschnitt Schlichtung
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Luftfahrtdateien
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen
§ 42
Unberührt bleiben die bundesrechtlichen Vorschriften, wonach für den beim Betrieb eines Luftfahrzeugs entstehenden Schaden der Halter oder Benutzer (§ 33 Abs. 2) in weiterem Umfang oder der Führer oder ein anderer haftet.