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§ 39 - Digitale Gesetze
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Luftverkehr
Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
1. Unterabschnitt Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
§ 33
§ 34
§ 35
§ 36
§ 37
§ 38
§ 39
§ 40
§ 41
§ 42
§ 43
2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
3. Unterabschnitt Haftung für militärische Luftfahrzeuge
4. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
5. Unterabschnitt Schlichtung
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Vierter Abschnitt Luftfahrtdateien
Fünfter Abschnitt Übergangsregelungen
Inhaltsverzeichnis
Zweiter Abschnitt: Haftpflicht und Schlichtung
1. Unterabschnitt: Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
§ 39
Auf die Verjährung finden die für unerlaubte Handlungen geltenden Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.