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§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4086) außer Kraft.
Dritte Durchführungsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersVDV 3 2017)
Eingangsformel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
§ 3 Nachweis von Sprachkenntnissen
§ 4 Erstprüfung
§ 5 Verlängerungsprüfung
§ 6 Sprachprüfer
§ 7 Prüfungsprotokoll
§ 8 Sprachvermerk nach Erstprüfung; Geltungsdauer
§ 9 Sprachvermerk nach Verlängerungsprüfung; Geltungsdauer
§ 10 Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
§ 11 Nachweis der Erstsprache
§ 12 Nachweis eines sprachlichen Studiums
§ 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 14 Prüfstellenhandbuch einer Organisation; anerkannte Organisation
§ 15 Standardisierungsgespräch und Handbuch für Einzelprüfer
§ 16 Aufsicht über anerkannte Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
§ 17 Pflichten der anerkannten Stelle im Rahmen der Aufsicht
§ 18 Standardisierung
§ 19 Beschwerde über das Ergebnis einer Sprachprüfung
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten