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§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen - Digitale Gesetze
[object Object] (LFGB)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Verkehr mit Lebensmitteln
Abschnitt 3 Verkehr mit Futtermitteln
Abschnitt 4 Verkehr mit Mitteln zum Tätowieren und kosmetischen Mitteln
Abschnitt 5 Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse
Abschnitt 7 Überwachung
§ 38 Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
§ 38b Unterrichtung von Anbietern digitaler Dienste
§ 39 Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden
§ 39a Maßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden
§ 40 Information der Öffentlichkeit
§ 41 (weggefallen)
§ 42 Durchführung der Überwachung
§ 43 Probenahme
§ 43a Probenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
§ 45 Schiedsverfahren
§ 46 Ermächtigungen
§ 47 Weitere Ermächtigungen
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
§ 49a Zusammenarbeit von Bund und Ländern
Abschnitt 8 Monitoring
Abschnitt 9 Verbringen in das und aus dem Inland
Abschnitt 9a Besondere Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
Abschnitt 10 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Überwachung
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.