IV. Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
V. Ordnungswidrigkeiten
VI. Schlussvorschriften
§ 3
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.