2. Besondere Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung der Leukose oder des Verdachts auf Leukose der Rinder
3. Desinfektion
III. Aufhebung der Schutzmaßregeln
IV. Amtlich anerkannter leukosefreier Rinderbestand
V. Ordnungswidrigkeiten
VI. Schlussvorschriften
§ 3 - Digitale Gesetze
§ 3
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.