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§ 13 Ausbildungsakte - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes (LAP-hDBiblV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Laufbahn und Ausbildung
Kapitel 2 Erwerb der Laufbahnbefähigung
Kapitel 3 Aufstieg
Kapitel 4 Sonstige Vorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Laufbahn und Ausbildung
§ 13 Ausbildungsakte
Für die Referendarinnen und Referendare sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, die Leistungsnachweise, Lehrgangsklausuren und Bewertungen aufzunehmen sind.