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§ 9 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
[object Object] (KWGWpIGVermV)
Eingangsformel
§ 1 Einreichung der Anzeigen
§ 2 Inhalt der Anzeigen
§ 3 Bestätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit
§ 4 Inhalt des Registers
§ 5 Verantwortlichkeit
§ 6 Einsichtnahme in das Register
§ 7 Dauer der Einsehbarkeit
§ 8 (weggefallen)
§ 9 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.