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Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVHilfsmV)
Eingangsformel
§ 1 Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
§ 2 Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis
§ 3 Instandsetzungen
§ 4 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
Schlußformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Schlußformel - Digitale Gesetze