Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 1 Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen - Digitale Gesetze
Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVHilfsmV)
Eingangsformel
§ 1 Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
§ 2 Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis
§ 3 Instandsetzungen
§ 4 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
1.
Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;
Knie- und Knöchelkompressionsstücke
2.
Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
3.
Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
4.
Applikationshilfen für Wärme und Kälte
5.
Afterschließbandagen
6.
Mundsperrer
7.
Penisklemmen
8.
Rektophore
9.
Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).