Anlage 5 (zu § 45 Absatz 1 Satz 3)
Formel zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus dem Vertrieb von Veredelungsprodukten
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 283, S. 9 - 10)
Die Entschädigung für entgangene Gewinne aus Veredelungsprodukten nach § 45 Absatz 1 Satz 3 wird nach folgender Formel festgesetzt:
Et = PBKS × BKS + PBKB × BKB – RBK × (PRBK × InfltT × Hu + PRHB)
– (CBKS × BKSCO2 + BKBCO2 × CBKB) × EUAt – VEFIX
Im Sinne dieser Anlage ist oder sind:
PBKS der durch Wirtschaftsprüfer-Testat rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis für Braunkohlestaub der Jahre 2028 bis 2030 in Euro je Tonne, gewichtet nach der Menge des Absatzes von Braunkohlestaub inklusive etwaiger Weiterverrechnung von Emissionshandelskosten oder -abgaben,
PBKB der durch Wirtschaftsprüfer-Testat rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche Preis für Braunkohlebriketts der Jahre 2028 bis 2030 in Euro je Tonne, gewichtet nach der Menge des Absatzes von Braunkohlebriketts inklusive etwaiger Weiterverrechnung von Emissionshandelskosten oder -abgaben,
BKS das durch Wirtschaftsprüfer-Testat rechnerisch ermittelte arithmetische Mittel des Braunkohlestaubabsatzes der Jahre 2028 bis 2030 in Tonnen,
BKB das durch Wirtschaftsprüfer-Testat rechnerisch ermittelte arithmetische Mittel des Braunkohlebrikettabsatzes der Jahre 2028 bis 2030 in Tonnen,