Teil 2 Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung
Teil 3 Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung
Teil 4 Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung
Teil 5 Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung
Teil 6 Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot
Teil 7 Überprüfungen
Teil 8 Anpassungsgeld
Teil 9 Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Teil 10 Sonstige Bestimmungen
§ 63 Gebühren und Auslagen
Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz werden durch die Bundesnetzagentur Gebühren und Auslagen erhoben. § 61 Absatz 3 Satz 1 ist entsprechend anzuwenden.