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§ 14 Kosten - Digitale Gesetze
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVGBeitrÜV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Pflichten der Versicherten
Dritter Abschnitt Pflichten der zur Abgabe Verpflichteten
Vierter Abschnitt Außenprüfungen
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
§ 12 Prüfbericht
§ 13 Mängelbeseitigung
§ 14 Kosten
Sechster Abschnitt Schlußvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
§ 14 Kosten
Kosten oder Verdienstausfall, die den Geprüften durch die Prüfung entstehen, werden nicht erstattet.