Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUnbrUmgV)
Eingangsformel
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Art und Weise der Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen
Teil 3 Beschränkungen des Umgangs mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
Teil 4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Schlussvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen vom 1. Juli 2004 (BGBl. I S. 1448) außer Kraft.