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§ 29 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (KrWaffKontrG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Genehmigungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für Atomwaffen
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 29 Inkrafttreten
(Inkrafttreten)