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§ 6 Gehobener Kriminaldienst - Digitale Gesetze
Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes (KrimLV)
Eingangsformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Schwerbehinderte Menschen
§ 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
§ 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 6 Gehobener Kriminaldienst
§ 6a Voraussetzungen für die Einstellung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§ 6b Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§ 6c Eingangsamt im gehobenen Kriminaldienst für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität
§ 7 Höherer Kriminaldienst
§ 7a Zugang zum höheren Kriminaldienst für Beamtinnen und Beamte des gehobenen Kriminaldienstes mit abgeschlossenem Hochschulstudium
§ 8 Andere Bewerberinnen und Bewerber
§ 9 Sonderregelungen
§ 10 Aufstieg
§ 11 Laufbahnwechsel
Anlage (zu § 3 Absatz 2)
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Gehobener Kriminaldienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt
1.
in einem Bachelorstudiengang,
2.
in der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität (§ 6b) oder
3.
in einer Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ nach Teil 4 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst.