2. Abschnitt Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
3. Abschnitt Die Berufskonsularbeamten
4. Abschnitt Die Honorarkonsularbeamten
5. Abschnitt Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
6. Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 7 Hilfe für Gefangene - Digitale Gesetze
§ 7 Hilfe für Gefangene
Die Konsularbeamten sollen in ihrem Konsularbezirk deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz vermitteln.