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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Zweite Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (KonjV 2)
Eingangsformel
§ 1 Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und bei zum Anlagevermögen gehörenden Gebäuden mit Ausnahme der Wohngebäude
§ 2 Anwendung im Land Berlin
§ 3 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 2265) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates: