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§ 3 Struktur der Berufsausbildung - Digitale Gesetze
[object Object] (KfzMechaAusbV 2013)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 7 Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 8 Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
§ 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in einem der Schwerpunkte
1.
Personenkraftwagentechnik,
2.
Nutzfahrzeugtechnik,
3.
Motorradtechnik,
4.
System- und Hochvolttechnik oder
5.
Karosserietechnik.