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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft (KflDiAusbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
Zweiter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen
Dritter Teil (weggefallen)
Vierter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
Fünfter Teil Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
werden staatlich anerkannt.