Abschnitt 2 Gemeinschaftlicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen
Abschnitt 3 Kontrollierte Weitergabe und Sicherung von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen
Abschnitt 4 Kinder- und Jugendschutz, Suchtprävention in Anbauvereinigungen
Abschnitt 5 Mitgliedsbeiträge und Selbstkostendeckung in Anbauvereinigungen
Abschnitt 6 Behördliche Überwachung von Anbauvereinigungen
Kapitel 5 Anbau von Nutzhanf
Kapitel 6 Zuständigkeiten
Kapitel 7 Straf- und Bußgeldvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen
Kapitel 8 Schlussvorschriften
§ 14 Dauer der Erlaubnis
Die Dauer der Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden; die Vorschriften der §§ 11 bis 13 gelten entsprechend für die Verlängerung der Erlaubnis.