Kapitel 2 Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
Kapitel 3 Privater Eigenanbau durch Erwachsene
Kapitel 4 Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum
Kapitel 5 Anbau von Nutzhanf
Kapitel 6 Zuständigkeiten
Kapitel 7 Straf- und Bußgeldvorschriften, Rehabilitierungsmaßnahmen
Kapitel 8 Schlussvorschriften
§ 14 Dauer der Erlaubnis
Die Dauer der Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mindestens fünf Jahren auf Antrag verlängert werden; die Vorschriften der §§ 11 bis 13 gelten entsprechend für die Verlängerung der Erlaubnis.