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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (KBFG)
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung
§ 4a Aufstockung des Sondervermögens
§ 5 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 6 Jahresrechnung
§ 7 Verwaltungskosten
§ 8 Auflösung
§ 6 Jahresrechnung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 6 Jahresrechnung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt die Jahresrechnung für das Sondervermögen auf und übermittelt sie an das Bundesministerium der Finanzen. Sie ist als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.