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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (KBFG)
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Finanzierung
§ 4a Aufstockung des Sondervermögens
§ 5 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 6 Jahresrechnung
§ 7 Verwaltungskosten
§ 8 Auflösung
§ 2 Zweck des Sondervermögens - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 2 Zweck des Sondervermögens
Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern gefördert werden. Das Nähere wird durch eine Regelung nach Artikel 104b des Grundgesetzes bestimmt.