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Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens
Abschnitt 3 Wirkung des Musterentscheids und des Vergleichs; Kosten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.