Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug
Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels
Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
Dritter Teil Heranwachsende
Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 81 Adhäsionsverfahren
Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über das Adhäsionsverfahren (§§ 403 bis 406c der Strafprozeßordnung) werden im Verfahren gegen einen Jugendlichen nicht angewendet.