§ 13 Angaben beim Anbau von Hopfen - Digitale Gesetze
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen und Kommunikation
Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 3 Verfahren bei Zahlungsansprüchen
Abschnitt 4 Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung
Abschnitt 5 Verfahren bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 6 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor
Abschnitt 7 Hanf
Abschnitt 8 Duldungs-, Mitwirkungs-, Nachweis- und Meldepflichten
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Schlussbestimmungen
§ 13 Angaben beim Anbau von Hopfen
Soweit der Betriebsinhaber Hopfenerzeuger ist, hat er im Sammelantrag zusätzlich anzugeben,
1.
ob und welcher anerkannten Hopfenerzeugerorganisation er angehört und
2.
getrennt nach Fläche, welche Hopfensorten er anbaut.