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Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters
Zweiter Abschnitt Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Dritter Abschnitt Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
Vierter Abschnitt Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 17 Berechnung der Vergütung
§ 18 Auslagen. Umsatzsteuer
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 18 Auslagen. Umsatzsteuer - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Vierter Abschnitt: Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
§ 18 Auslagen. Umsatzsteuer
(1) Auslagen sind einzeln anzuführen und zu belegen.
(2) Soweit Umsatzsteuer anfällt, gilt § 7 entsprechend.