Erster Abschnitt Vergütung des Insolvenzverwalters
Zweiter Abschnitt Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Sachwalters und des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Dritter Abschnitt Vergütung des Treuhänders nach § 293 der Insolvenzordnung
Vierter Abschnitt Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Eingangsformel
Auf Grund des § 65 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 73 Abs. 2, § 274 Abs. 1, § 293 Abs. 2 und § 313 Abs. 1 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866) verordnet das Bundesministerium der Justiz: