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§§ 312 bis 314 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
§ 304 Grundsatz
§ 305 Eröffnungsantrag des Schuldners
§ 305a Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung
§ 306 Ruhen des Verfahrens
§ 307 Zustellung an die Gläubiger
§ 308 Annahme des Schuldenbereinigungsplans
§ 309 Ersetzung der Zustimmung
§ 310 Kosten
§ 311 Aufnahme des Verfahrens über den Eröffnungsantrag
§§ 312 bis 314 (weggefallen)
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Zehnter Teil: Verbraucherinsolvenzverfahren
§§ 312 bis 314 (weggefallen)
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