Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Insolvenzordnung (InsO)
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Dritter Teil Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Vierter Teil Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Fünfter Teil Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
Sechster Teil Insolvenzplan
Siebter Teil Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören
Achter Teil Eigenverwaltung
Neunter Teil Restschuldbefreiung
§ 286 Grundsatz
§ 287 Antrag des Schuldners
§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
§ 287b Erwerbsobliegenheit des Schuldners
§ 288 Bestimmung des Treuhänders
§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
§ 290 Versagung der Restschuldbefreiung
§ 291 (weggefallen)
§ 292 Rechtsstellung des Treuhänders
§ 293 Vergütung des Treuhänders
§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
§ 295a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
§ 296 Verstoß gegen Obliegenheiten
§ 297 Insolvenzstraftaten
§ 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
§ 298 Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders
§ 299 Vorzeitige Beendigung
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung
§ 302 Ausgenommene Forderungen
§ 303 Widerruf der Restschuldbefreiung
§ 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Zehnter Teil Verbraucherinsolvenzverfahren
Elfter Teil Besondere Arten des Insolvenzverfahrens
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht
Dreizehnter Teil Inkrafttreten
§ 291 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Neunter Teil: Restschuldbefreiung
§ 291 (weggefallen)
-